Bin ich verplichtet, Nachhaltigkeitsprüfungen mit N:CHECK durchzuführen?
Nein, das sind Sie nicht. Der NÖ Beschaffungsfahrplan schreibt in Oberschwellenverfahren den Gruppen und Abteilungen der Landesverwaltung, den Bezirkshauptmannschaften, der Agrarbezierksbehörde und den Rechtsträgern, deren Organisation durch Landesgesetze geregelt sind und Rechtsträgern nach bundesgesetzl. Regelungen (zb Gmbh-G..), an denen das Land mit mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Sektor Länder -EU Nr. 549/2013) vor, Nachhalttigkeitsprüfungen durchzuführen. N:CHECKplanung stellt hierfür den Standard dar. Es steht aber den betroffenen Stellen frei, welchen Werkzeugen sie sich für die Durchführung der Prüfungen bedienen wollen.