Wie lege ich einen neuen Event an?
Klicken Sie auf den Menüpunkt "Neue Veranstaltung" in der Navigation. Tragen Sie die Eckpunkte Ihrer Veranstaltung in die Eingabefelder ein. Mit *gekennzeichnete Informationen müssen eingegeben werden.
Wie rufe ich eine bereits bewertete Veranstaltung auf und bearbeite Sie?
Klicken Sie auf den Menüpunkt Meine Veranstaltungen in der Navigation. Ihre Veranstaltung wird angezeigt. Links neben Ihrer Veranstaltung erhalten Sie über Icons mehrere Bearbeitungsfunktionen zur Auswahl - Veranstaltung bearbeiten, Veranstaltung bewerten, Report, Download, Löschen.
Wie bewerte ich einen Event?
Haben Sie Ihre Veranstaltung angelegt, können Sie diese über Meine Veranstaltungen abrufen und über Veranstaltung bearbeiten mit der Auswahl der Kriterien beginnen.
Arbeiten Sie alle Themenbereiche durch Klick auf die Themenbereich-Icons (links) durch. Wählen sie jene Kriterien aus, die Sie in Ihrer Veranstaltung berücksichtigen werden. Das Anklicken erfolgt in den Auswahlkästchen - links neben jedem Kriterium.
Mit einem * gekennzeichnete Kriterien sind Mindestkriterien. Sie müssen berücksichtigt werden sonst kann Ihre Veranstaltung nicht als nachhaltig eingestuft werden. Alle anderen Kriterien sind optional. Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto besser das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung. Die weiteren Kriterien sind Sonderkriterien (kursiv), die das Ergebnis verbessern helfen aber nicht für alle Veranstaltungen geeignet sind.
Wie ändere ich meine Daten?
Über die Hauptauswahlliste - Navigation oben - können Sie durch Klicken auf meine Daten jederzeit Ihre persönlichen Daten überarbeiten und ergänzen.
Wie erfahre ich mehr über die Bedeutung des Kriteriums?
Klicken Sie das Kriterium, über das Sie mehr wissen wollen, an und Sie erhalten in einem Popup Fenster eine genauere Beschreibung. Mit Klick auf die bunten Kästchen links erhalten Sie Informationen über die Nachhaltigkeitswirkungen des Kriteriums.
Auf der rechten Seite können Sie über Klick auf das Icon "i" und das Icon "Pin-Nadel" Hintergrundinformationen bzw. Tipps abrufen.
Wie schaue ich nach, in welchen Dimensionen das Kriterium wirkt?
Mit einem Klick auf das Icon "Report" auf der Seite meine Veranstaltung bzw. auf Auswertung auf der Kriterienauswahlseite erhalten Sie einen Ergebnisbericht. Der Ergebnisbericht enthält eine Auswertung der Wirkungen nach den 3 Dimensionen - Ökologie, Ökonomie, Soziales.
Welche Informationen lese ich aus den Ergebnisgrafiken heraus?
Der Ergebnisbericht enthält insgesamt 4 Analyseseiten.
Nachhaltigkeit der Veranstaltung zeigt eine Gesamtübersicht der Nachhaltigkeitswirkungen in Prozent der maximal erreichbaren Wirkungen. Die Zahl in dem Kreis zeigt Ihnen die erreichte Prozentzahl. Je nach Größe der Zahl liegen Sie entweder im Bereich "standard", "ambitioniert" oder "großartig".
Muss- und Kann-Kriterien ergeben in Summe je Themenbereich 100%. Die darunter stehenden, abgesetzten und kursiv geschriebenen Kriterien sind Sonderkriterien. Sie helfen, das Ergebnis zu verbessern, sind jedoch nicht für alle Veranstaltungen verwendbar.
Verteilung nach Dimensionen zeigt Ihnen die Gesamtwirkungen in den drei Dimensionen "Soziales", "Ökologie" und "Ökonomie". Nebenstehende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick zu den Nachhaltigkeitswirkungen, die sie mit Ihrer Veranstaltung erzielen.
Themenbezogene Verteilung gibt Ihnen einen Überblick der Wirkungen bezogen auf die 6 Themenbereiche.
Auszeichnungen zeigt Ihnen, wie viele Kriterien Sie aus bestehenden, großen Landesprogrammen Sie erfüllen. Haben Sie 100% erreicht, können Sie über die angegeben Links zu den Homepages der Programme wechseln und sich über weitere Unterstützungen informieren.
Wie lösche ich eine Veranstaltung?
Rufen Sie meine Veranstaltung auf. Mit einem Klick auf das letzte Icon in der Liste - ein Kreuz - können Sie Ihre Veranstaltung löschen. Vorsicht - Sie können die gelöschte Veranstaltung nicht mehr wiederherstellen.
Wie wird mein Event zum "Best Practice"?
N:CHECHevent bietet Ihnen die Möglichkeit, anderen von Ihrem engagierten Event zu berichten. Es können nur Events dargestellt werden, die im Tool angelegt und zumindest ambitioniert eingestuft sind und in mindestens einem Aspekt besonders innovativ sind. Nehmen Sie Kontakt mit der Administration auf - siehe Impressum. Sie werden dann gebeten, einen kurzen Text und ein Foto an die Administration zu schicken. Am nächsten Tag sollte Ihre Veranstaltung dann unter Best Practice abrufbar sein.
Was sind Mindestkriterien?
Mindestkriterien sind die fett geschriebenen Kriterien in den Kriterienlisten - oben. Veranstaltungen, die sich als N:CHECK Veranstaltungen bezeichnen wollen, müssen diese Kriterien erfüllen. Sind nicht alle Musskriterien ausgefüllt, so ist auch keine Ergebnisdarstellung möglich.
Wie wirkt die Veranstaltungsgröße auf das Gesamtergebnis?
Für kleine Veranstaltungen wie Arbeitstreffen sind weniger Kriterien relevant. Der Ergebnisbericht nimmt auf diese Tatsache Rücksicht. Die Maximale Punktezahl berechnet sich demnach für kleine Veranstaltungen aus der maximalen Punktezahl der für kleine Veranstaltung relevanten Kriterien.
Wo erfahre ich etwas über die nachhaltige Wirkung des Kriteriums?
Mit Klick auf die bunten Kästchen links erhalten Sie Informationen über die Nachhaltigkeitswirkungen des Kriteriums. G e l b steht für soziale, O r a n g e für ökonomische und G r ü n für ökologische Wirkungen.
Kern der Nachhaltigkeitsbewertung ist eine Wirkungsmatrix. In dieser werden sämtliche Kriterien Nachhaltigkeitswirkungen zugeordnet und gewichtet - siehe Beschreibung unter Hilfe & Information / N:CHECKevent .
Ist N:CHECK ein Label, ein Qualitätszeichen?
N:CHECKevent dient zur Selbsteinschätzung und Planung und kann, da es nicht von unabhängiger Stelle evaluiert wird, nicht als ein offizielles Qualitätslabel eingesetzt werden. Ähnliches gilt auch für das Green Events Austria Logo. Doch jede Veranstaltung, die den N:CHECK Kriterien entspricht, darf sich als N:CHECK und Green Events Austria Veranstaltung bezeichnen und deren Logos tragen. Wir vertrauen auf Sie, dass Sie diese Logos nicht missbräuchlich verwenden. Herzlichen Dank!
Rechtliche Grundlagen
Gebrauch des Instrumentes N:CHECKevent
Das Instrument steht über das Internet allen kostenfrei zur Verfügung.
Es dient zur Unterstützung einer nachhaltigen Veranstaltungsgestaltung. Die Verantwortung für die Planung und Ausführung liegt zur Gänze bei den Veranstaltern. Auch wenn die Textbausteine rechtlich überprüft bzw. aus bestehenden, im Einsatz befindlichen Kriteriensammlungen öffentlicher Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Dienstes stammen, kann für die Verwendung der sich daraus ergebenden Produkte und Anwendungen keine Gewährleistung und Garantie übernommen werden.
Das Instrument berücksichtigt den Stand der Technik und des Wissens. Hinsichtlich des Datenschutzes für die nicht freigegebenen Daten (Personen bezogene Daten, nicht freigegebene Textbausteine) erfüllt das Instrument die Auflagen der Sicherheitsanforderungen des Landes. Rechte zur Manipulation der Daten (löschen, bearbeiten) liegen bei dem jeweiligen User - für seine eigenen Daten - bzw. für alle Daten im Instrument bei der Instrumentenadministration (Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft, IIÖ). Die Administration behält sich das Bearbeiten von Datenbeständen (Löschen alter bzw. von für nicht zweckmäßig bzw. nicht entsprechend eingestuften Daten und für technische und inhaltliche Ergänzungen und Überarbeitungen) vor.
Rechtsgrundlage Veranstaltungen
Für öffentliche Veranstaltungen gilt das NÖ Veranstaltungsgesetz 7070–2 (2013) in der jeweils geltenden Fassung (siehe: http://www.ris.bka.gv.at Landesrecht Niederösterreich)
Je nach Größe der Veranstaltung kann das Land, die Bezirkshauptmannschaft oder Gemeinde für Sie zuständig sein (siehe § 4 des NÖ Veranstaltungsgesetzes). In diesen Fällen hat dann die jeweilige Veranstaltungsbehörde bei öffentlichen Veranstaltungen die rechtlichen Aspekte und die Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen zB. welche Sicherheitsmaßnahmen im Interesse der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie des Nachbarschafts- und des Umweltschutzes beachtet werden müssen. Die Veranstaltungsbehörden stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Verfügung.
Der Veranstalter hat bei der Durchführung der Veranstaltung die bei der Anmeldung der Veranstaltung gemäß § 5 bekannt gegebenen Angaben, Erklärungen sowie allfällige bescheidmäßig erteilte Auflagen und Maßnahmen einzuhalten und zu erfüllen. Es ist gesetzlich verankert, dass der Veranstalter während der Veranstaltung anwesend sein muss oder durch jemanden vertreten wird.
Melden Sie die Veranstaltung der Behörde, sobald Sie mit der Planung beginnen. Nach dem Gesetz müssen Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde spätestens vier Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn angemeldet werden -je früher desto besser, da Sie dann leichter auf etwaige Auflagen reagieren können.
Der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen aller Art unterliegt nicht der Gewerbeordnung (Gew.O.), wenn die Veranstaltung an höchstens drei Tagen im Jahr stattfindet. Die einschlägigen Rahmenbestimmungen (vor allem §§ 111-114 Gew.O) wie gesundheits-, lebensmittel-, wasser- und abfallrechtliche Vorschriften sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch und den Ausschank an Jugendliche sind einzuhalten.
Die übliche Sperrstunde bei Veranstaltungen beträgt 1.00 Uhr (Barbetrieb 2.00 Uhr), bei Veranstaltungen im Freien in der Regel 24.00 Uhr. Eine Verlängerung der Sperrstunde wird bei der Gemeinde beantragt.
Veranstalter haben dafür zu sorgen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen des Jugendgesetzes beachtet werden. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind deutlich sichtbar anzuschlagen.
Die Benützung von öffentlichen Flächen (zB Parkanlagen) oder Gebäuden muss vom Eigentümer bewilligt werden.
Bei größeren Veranstaltungen ist die Bereitschaft von Rettungs- und Feuerwehrleuten erforderlich.
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